• Ja, für Letztverbraucher/Kunden, die Unternehmen sind, gelten gewisse Höchstgrenzen, die sich nach unterschiedlichen Kategorien richten. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber dabei drei verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Höchstgrenzen definiert:
    • Gruppe 1: Besondere Betroffenheit von hohen Energiepreisen
    • Gruppe 2: Sonstige Kunden
    • Gruppe 3: Besondere Fälle

Je nach Gruppe bestehen bestimmte Nachweis- und Mitteilungspflichten. Weiteres erfahren Sie auf der Informationsseite des BMWK.