Ja, denn am 01.01.2021 tritt die Regelung zur CO2 -Bepreisung aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Das Gesetz belegt die CO2 -Emissionen aus Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel mit einem jährlich steigenden Preis pro ausgestoßener Tonne CO2. Im Bereich der Fernwärme (GuD-Anlage) entstehen CO2 -Kosten aus dem europäischen Emissionshandel.