Die aktuelle Fernwärmepreisgleitklausel besteht seit 2011. Eine Anpassung ist unter anderem aufgrund des Emissionshandels erforderlich, der den Ausstoß von CO2 aus fossilen Quellen mit Kosten belegt. Die Kosten für CO2 -Zertifikate werden künftig in der Preisformel berücksichtigt.
Für uns sind die neuen gesetzlichen Regelungen Ansporn, grüne, CO2 -arme Wärmelösungen zu schaffen, die die Energiekosten unserer Kundinnen und Kunden senken. So beschäftigen wir uns intensiv damit, die Fernwärmeversorgung in Münster auf grüne Wärmequellen umzustellen und den Anteil der CO2 -Kosten für die Fernwärmenutzerinnen und -nutzer langfristig zu minimieren.
Die neuen Preisformeln beinhalten außerdem die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Netzinstandhaltung und den Ausbau der Wärmeerzeugung. Zudem wird die aktuelle Fernwärmepreisgleitklausel nicht den heute geltenden rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Aufnahme eines Marktelements gerecht. Dieses Marktelement koppelt die Preisentwicklung der Fernwärme an die anderer Heizarten wie Ölheizungen und Gaszentralheizungen. Dazu ziehen wir den Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamtes heran.
Details zur neuen Formel mit den einzelnen Bestandteilen können Sie ab Ziffer 12 entnehmen