Für 70 % des Jahresverbrauchs 2021 übernimmt der Staat den Anteil am Preis, der oberhalb der 7,5 Cent/kWh bzw. 9 Cent/kWh liegt. Der Bund gleicht dabei den Differenzbetrag zum vertraglich vereinbarten Preis aus. Für die verbliebenen 30 % zahlen Sie den mit der Westfälischen Fernwärmeversorgung vereinbarten Preis.