Fernwärmekosten setzen sich aus folgenden Preiskomponenten zusammen: Aus einem Arbeitspreis und – neu – einem Emissionspreis für die abgenommene Wärmemenge sowie aus einem jährlichen Jahresgrundpreis und Verrechnungspreis für die Messeinrichtung. Aufgrund der langen Vertragslaufzeiten bei Fernwärme wird die Höhe dieser Preise anhand von mathematischen Formeln und statistischen Indizes berechnet, den so genannten Preisgleitklauseln. Die Fernwärmepreise verändern sich zum 01.01. eines jeden Jahres auf Grundlage dieser Preisänderungsklauseln.

In den untenstehenden Fragen und Antworten (Ziffer 12 bis 14) haben wir für Sie detailliert die neuen Preisänderungsklauseln beschrieben.