Preisanpassungsklauseln in der Fernwärme müssen so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Hierdurch soll zum einen eine kostenorientierte Preisbemessung gewährleistet, zum anderen aber auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich die Gestaltung der Fernwärmepreise nicht losgelöst von den Preisverhältnissen am Wärmemarkt vollziehen kann. Daher ist es aus rechtlicher Sicht notwendig, in der neuen Fernwärmepreisgleitklausel ein separates Marktelement auszuweisen. Damit eine Nachvollziehbarkeit gegeben ist, haben sich die WF für den „Wärmepreisindex“ des Statistischen Bundesamtes als Marktelement entschieden.
Dieses Marktelement bildet einen großen Querschnitt entsprechend dem jeweiligen Marktgewicht der einzelnen Brennstoffe (Öl, Erdgas, Fernwärme) am Wärmemarkt ab.

AP FW neu = Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge
AP 0 Neu = Basis-Arbeitspreis